Was ist Mediation?

Spätestens mit der Trennung verändert sich der Umgang der Partner miteinander meist stark. Es stehen dann in der Regel materielle Gesichtspunkte im Vordergrund und hierbei werden zwischenmenschliche Beziehungen vielfach untergeordnet, wenn nicht sogar völlig außer Acht gelassen. Es scheint dann im Moment nicht mehr so wichtig, dass zum Beispiel die eigenen Kinder einen nicht verstehen, der früher geliebte Partner verzweifelt und man selbst oft beim Anwalt und vielleicht auch beim Psychologen oder Arzt sitzt. Oft gibt es nur noch ein Ziel: Sein vermeintliches Recht zu bekommen. Aber zu welchem Preis?

Allen Beteiligten geht es während einer familienrechtlichen Auseinandersetzung und vielfach auch noch lange Zeit danach nicht gut, mitunter kann der Konflikt sogar ein Leben lang fortwirken.

Und damit das möglichst nicht passiert, kann ich aus meiner langjährigen familienrechtlichen Erfahrung heraus nur empfehlen, einen nervenaufreibenden Rosenkrieg zu vermeiden und möglichst frühzeitig nach Lösungsansätzen zu suchen, die zu einer außergerichtlichen Einigung ohne Kollateralschäden führen. Ein aus meiner Sicht besonders geeigneter Lösungsansatz ist die Mediation.

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Beteiligten mit Hilfe eines unabhängigen und neutralen Dritten – dem Mediator bzw. der Mediatorin – (nachstehend durchgängig Mediator genannt) freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche, interessenorientierte Lösung ihres Konflikts anstreben.

Während im Gerichtsverfahren die Entscheidung auf den Richter oder die Richterin delegiert wird, übernehmen in der Mediation die Konfliktbeteiligten (= Medianden) selbst Verantwortung für das Ergebnis. Kennzeichen der Mediation ist, dass nicht die objektiven Vorgaben des Rechts, sondern die subjektiven Wertungen der Beteiligten für die Konfliktlösung maßgeblich sein sollen.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?

Ein Mediationsverfahren ist freiwillig und hat damit schon eine andere Ausgangsbasis als ein Gerichtsverfahren.
Es ist in den meisten Fällen kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
Die Beteiligten selbst treffen in der Mediation „ihre“ Entscheidung und tragen damit die gefundene Lösung; sie werden nicht der gerichtlichen Entscheidung eines Dritten ausgesetzt.
Ziel der Mediation ist eine nachhaltige Konfliktlösung, während am Ende eines Gerichtsverfahrens in der Regel eine richterliche Entscheidung nach Gesetzeslage steht, die den tatsächlichen Interessen der Beteiligten nicht immer entspricht.
Eine Lösung des Konflikts im Mediationsverfahren wird im Regelfall schneller erzielt.
Bei einer Lösung des Konflikts im Mediationsverfahren gibt es keine Verlierer, nur Gewinner.
Die Lösung ist dauerhaft zufriedenstellend, weil alle relevanten Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigt wurden.

Wann ist Mediation im Familienrecht geeignet?

Wenn andere Möglichkeiten wie z.B. Konfliktgespräche in Ehe- und Partnerschaftsberatungs- und ähnlichen Stellen oder eine Konfliktmoderation nicht erfolgreich waren bzw. die beteiligten Personen dafür nicht offen sind, kann eine Mediation – insbesondere mit Unterstützung durch einen familienrechtlichen Spezialisten – vielfach sehr gut, schnell und kostengünstig einen Konflikt dauerhaft lösen.

Am Ende einer erfolgreichen Mediation befinden sich die Beteiligten in einer sog. „Win-Win-Situation“, d.h. es gibt nur Gewinner, keine Verlierer.

Welche Voraussetzungen sind für eine Mediation erforderlich?

Unabdingbar ist, dass die Teilnahme freiwillig erfolgt und die Beteiligten bereit sind, fair und auf Augenhöhe miteinander zu kommunizieren. Basis ist weiter, dass die Teilnehmer offen für das Verfahren als solches und ergebnisoffen in Bezug auf eine Lösung sind. Auch sollen die Inhalte der Mediationstreffen vertraulich behandelt werden.

Ist das Mediationsergebnis rechtsverbindlich?

Auch wenn es sich bei dem in einer Abschlussvereinbarung fixierten Ergebnis um keine gerichtliche Entscheidung handelt, ist die Vereinbarung als Vertrag rechtlich bindend. Dadurch sind die Beteiligten verpflichtet, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Das bedeutet auch: Hält sich eine Seite nicht an die vereinbarten Verpflichtungen, kann die andere Seite gerichtlich dagegen vorgehen.

Menü